Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Organisatorstruktur, Vorrang der Bestimmungen Dritter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Climate Week Zurich und für Registrierungen/Tickets, die über die Kanäle der Climate Week Zurich angeboten werden.

Die Klimawoche Zürich ist eine Plattform, über die Veranstaltungen von der Klimawoche Zürich selbst oder von Dritten (Veranstaltungsorte, Partnerorganisationen, Gastgeber, alle zusammen der „Partner“) organisiert werden können. Für eine bestimmte Veranstaltung können zusätzliche Bedingungen gelten.

Für diese spezielle Veranstaltung haben die verbindlichen Bedingungen für Veranstaltungsort, Veranstalter und Ticketverkauf Vorrang, soweit sie Eintritt, Sicherheit, Sitzplätze, Rückerstattungen, Hausregeln und betriebliche Anforderungen regeln.

2. Registrierung und Vertragsschluss

Ein Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn der verantwortliche Veranstalter (Klimawoche Zürich und/oder der jeweilige Veranstaltungspartner) Ihre Anmeldung bestätigt (auch per E-Mail oder digitaler Bestätigung). Anmeldungen und Tickets können Kapazitätsbeschränkungen und Teilnahmevoraussetzungen unterliegen. Climate Week Zurich oder Partner können für den Eintritt die Vorlage eines gültigen Ausweises und/oder des Tickets (digital oder gedruckt) verlangen.

3. Preise, Mehrwertsteuer und Bezahlung

Die Teilnahme an Veranstaltungen, die direkt von der Klimawoche Zürich organisiert werden, ist kostenlos, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Für Veranstaltungen, die vom Partner organisiert werden, können Teilnahmegebühren anfallen. Diese Gebühren, einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer oder anderer Steuern, werden ausschließlich vom jeweiligen Partner festgelegt und bei der Registrierung angegeben.

Wenn eine Teilnahmegebühr anfällt, ist der Partner allein verantwortlich für:

  • Festlegung des Preises;
  • Festsetzung und Anwendung der Mehrwertsteuer oder anderer Steuern;
  • Ausstellung von Rechnungen;
  • Einzug von Zahlungen; und
  • Festlegung der geltenden Zahlungs- und Stornobedingungen.

Jegliches Vertragsverhältnis in Bezug auf kostenpflichtige Partnerveranstaltungen kommt direkt zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Partner zustande. Die Climate Week Zurich ist an solchen Vereinbarungen nicht beteiligt und trägt keine Verantwortung für Preisgestaltung, Zahlungsabwicklung, Rückerstattungen oder Zulassungsentscheidungen im Zusammenhang mit Partnerveranstaltungen.

Alle Bank- oder Transaktionsgebühren im Zusammenhang mit Partnerveranstaltungen gehen zu Lasten des Teilnehmers, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

4. Registrierungsregeln, Übertragung, Missbrauch

Alle Tickets und Mitgliedschaften für Veranstaltungen, die von der Klimawoche Zürich organisiert werden, werden an den genannten Teilnehmer ausgestellt und sind grundsätzlich nicht übertragbar. Sobald sie gekauft wurden, dürfen sie nicht an Dritte abgetreten, übertragen oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden, auch nicht in Fällen, in denen der Teilnehmer nicht in der Lage ist, an der entsprechenden Veranstaltung teilzunehmen oder die Mitgliedschaft nicht in Anspruch zu nehmen.

Für kostenpflichtige Veranstaltungen, die vom Partner organisiert werden, unterliegt jede Möglichkeit, Tickets zu übertragen, ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners.

5. Stornierung des Teilnehmers

Anmeldungen für Veranstaltungen der Climate Week Zurich sind nach Bestätigung verbindlich. Da die Teilnahme an solchen Veranstaltungen in der Regel kostenlos ist, besteht bei Stornierungen kein Anspruch auf Entschädigung.

Für Veranstaltungen, die von Partnerorganisationen organisiert werden, werden die Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen ausschließlich vom jeweiligen Partner festgelegt. Sofern auf der jeweiligen Partnerveranstaltungsseite nicht ausdrücklich Stornierungs- oder Rückerstattungsrechte vorgesehen sind, sind Anmeldungen nach Bestätigung verbindlich.

Wenn ein Partner eine Stornierungs- oder Rückerstattungsrichtlinie veröffentlicht hat, gelten diese Richtlinien ausschließlich für die jeweilige Partnerveranstaltung.

6. Programm- und Referentenänderungen, Umzug, Absage durch den Veranstalter

Climate Week Zurich oder, im Fall von Partnerveranstaltungen, der Partner (der „Veranstalter“) können bei Bedarf angemessene Änderungen am Programm, am Zeitpunkt, an den Rednern, am Veranstaltungsort oder am Format (einschließlich hybrider oder digitaler Durchführung) vornehmen.

Änderungen des Programms oder der Referenten allein berechtigen die Teilnehmer nicht zur Stornierung ihrer Registrierung oder zu einer Rückerstattung, sofern dies nicht ausdrücklich in den jeweiligen veranstaltungsspezifischen Bedingungen vorgesehen ist.

Wenn eine Veranstaltung vom Veranstalter vollständig abgesagt wird, richten sich Rückerstattungen nach den geltenden veranstaltungsspezifischen Rückerstattungsrichtlinien und nach schweizerischem Recht. Reise- und Übernachtungskosten werden nicht erstattet.

7. Höhere Gewalt und behördliche Maßnahmen

Weder die Klimawoche Zürich noch die Partner, die eine Veranstaltung organisieren, haften für Verzögerungen, Änderungen oder Absagen einer Veranstaltung, die auf Umstände zurückzuführen sind, auf die sie keinen Einfluss haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, technische Störungen oder andere unvorhergesehene Ereignisse („Ereignis höherer Gewalt“).

Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt kann der betroffene Veranstalter die Veranstaltung ohne Haftung verschieben, ändern oder absagen. Wird eine Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt abgesagt, unterliegen alle Rückerstattungen den jeweiligen veranstaltungsspezifischen Bedingungen. Reise-, Unterkunfts- oder andere damit verbundene Kosten werden nicht erstattet.

8. Hausordnung, Sicherheit, Verhalten, Ausschluss

Die Teilnehmer müssen die Anweisungen des Personals sowie die geltenden Hausregeln und Sicherheitsmaßnahmen am Veranstaltungsort befolgen. Die Climate Week Zurich und der Partner können bei schwerwiegendem Fehlverhalten, Störungen, Belästigungen, Gefährdung oder Rechtsverstößen den Zutritt verweigern oder Teilnehmer von der Veranstaltung entfernen. In solchen Fällen sind Rückerstattungen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Haftung

Bei Veranstaltungen, die von den Partnern organisiert werden, fungiert der jeweilige Partner als Veranstalter und ist allein verantwortlich für die Planung, den Inhalt, die Durchführung und alle damit verbundenen Verpflichtungen. Die Climate Week Zurich haftet nicht für die Organisation, Durchführung oder Absage von Partnerveranstaltungen.

Die Klimawoche Zürich haftet nur für Schäden, die durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Die Klimawoche Zürich haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich Reise- oder Übernachtungskosten, entgangenen Gewinn oder verpasste Gelegenheiten.

Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt eine Haftung aus, wenn ein solcher Ausschluss nach zwingendem Recht nicht zulässig ist.

10. Verantwortung des Teilnehmers

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die bei der Registrierung angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind.

Die Teilnehmer müssen die Plattform nutzen und an Veranstaltungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilnehmen und dürfen den Zugang zu Veranstaltungen, Registrierungen oder Plattformdiensten nicht für kommerzielle, betrügerische oder störende Zwecke missbrauchen.

Die Teilnehmer bleiben für ihre eigene Reise, Unterkunft und alle damit verbundenen Arrangements verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die Teilnehmer sind für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich. Soweit gesetzlich zulässig, haften die Klimawoche Zürich und alle Partner, die eine Veranstaltung organisieren, nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände.

11. Geistiges Eigentum und Aufzeichnungen

Vorträge, Workshops, Folien, Veranstaltungskonzepte und Materialien können urheberrechtlich und durch verwandte Schutzrechte geschützt sein. Eine über den privaten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Aufnahme, Vervielfältigung, Verbreitung, kommerzielle Nutzung) bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers. Sofern nicht ausdrücklich für eine bestimmte Sitzung gestattet, dürfen die Teilnehmer keinen Teil einer Veranstaltung aufzeichnen, live streamen oder kommerziell nutzen.

Wenn Veranstaltungen von der Climate Week Zurich oder, im Fall von Partnerveranstaltungen, vom jeweiligen Veranstalter fotografiert oder aufgezeichnet werden, unterliegt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die sich aus solchen Aufzeichnungen ergeben, den geltenden Datenschutzbestimmungen der Climate Week Zurich und gegebenenfalls den Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Partner.

12. Datenschutz

Die Climate Week Zurich verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen und dem Betrieb der Plattform. Werden Veranstaltungen von den Partnern organisiert, kann der jeweilige Partner in seiner Eigenschaft als Veranstalter auch personenbezogene Daten verarbeiten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt den geltenden Datenschutzbestimmungen der Climate Week Zurich und gegebenenfalls den Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Partner.

13. Sperrung und Verweigerung des Zugangs

Die Klimawoche Zürich kann die Registrierung für die Plattform oder eine Veranstaltung verweigern oder den Zugang zu ihr aussetzen, wenn dies aus betrieblichen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen vernünftigerweise erforderlich ist.

Dies kann insbesondere Fälle des Missbrauchs der Plattform, der Bereitstellung falscher Informationen, des Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Anfrage des jeweiligen Partners im Zusammenhang mit einer Partnerveranstaltung umfassen. Diese Bestimmung gilt unabhängig von der Entfernung von einer Veranstaltung aus Verhaltens- oder Sicherheitsgründen.

14. Änderungsanträge

Die Climate Week Zurich kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern. Die aktuelle Version wird auf der Plattform veröffentlicht und gilt ab dem Datum der Veröffentlichung.

Die Teilnehmer werden gegebenenfalls über wesentliche Änderungen informiert. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform oder die Teilnahme an Veranstaltungen nach einer solchen Veröffentlichung gilt als Annahme der aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15. Abtrennbarkeit

Sollte eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen materiellem schweizerischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

Letzte Aktualisierung: 18. Februar 2026